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   BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10   

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https://dejure.org/2010,17393
BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10 (https://dejure.org/2010,17393)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2010 - 4 B 19.10 (https://dejure.org/2010,17393)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 4 B 19.10 (https://dejure.org/2010,17393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 GG
    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Eingriff in Art. 14 GG durch Inanspruchnahme eines Grundstückes zur bauplanungsrechtlichen Erschließung eines Nachbargrundstückes und Fehlen der Sicherung der Erschließung zugunsten des öffentlich-rechtlichen Baulastverpflichteten; Abweichung des ...

  • rewis.io

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; BGB § 917 Abs. 1
    Rechtswidriger Eingriff in Art. 14 GG durch Inanspruchnahme eines Grundstückes zur bauplanungsrechtlichen Erschließung eines Nachbargrundstückes und Fehlen der Sicherung der Erschließung zugunsten des öffentlich-rechtlichen Baulastverpflichteten; Abweichung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10
    Diese Rüge erfüllt nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10
    Als Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) macht die Beschwerde geltend, der Verwaltungsgerichtshof weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - (BRS 48 Nr. 92) ab.
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10
    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Entscheidung materiell zivilrechtlicher Sachverhalte durch die Vorinstanz verletze das Recht auf den gesetzlichen Richter, übersieht sie, dass es sich bei den von ihr als zivilrechtlicher Nachbarstreit bezeichneten Fragen nach Art und Inhalt der Grunddienstbarkeit zugunsten des Baugrundstückes um Vorfragen handelt, deren Beantwortung für die Beurteilung der streitgegenständlichen Frage unerlässlich und zu deren rechtswegübergreifender Entscheidung der Verwaltungsgerichtshof deswegen selbständig und eigenverantwortlich befugt ist (Beschluss vom 11. Mai 1998 - BVerwG 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89

    Nachbarschutz und Vermittlung von Abwehrrechten durch die "Sicherung der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10
    Dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung berufen können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluss vom 21. April 1989 - BVerwG 4 B 85.89 - Hoppe/Stüer, Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht, 1995, Rn. 1271).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20

    Baunachbarstreit; Baustellenlärm; Baustellenverkehr; Gebot der Rücksichtnahme;

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung berufen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010 - 4 B 19/10 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 10 S 471/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruch gegen die

    Darüber hinaus dient das bauplanungsrechtliche Erschließungserfordernis nur öffentlichen Interessen und hat keine drittbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.07.2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3 und vom 21.04.1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 21.05.2019 - 1 CS 19.474 - juris Rn. 8).
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6781/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 19/10 -, juris; Schulte Beerbühl, Öffentliches Baunachbarrecht, 1. Auflage 2017, Rn. 435 ff., m.w.N.
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